Mitglieder
Ordentliche Mitglieder
Diejenigen, die nach der Gründung des Vereins beigetreten sind. Sie zahlen einen jährlichen Beitrag und haben Stimmrecht bei der Generalversammlung (Art. 3 der Satzung).
Ehrenmitglieder
Wer sich durch seine Tätigkeit für den Verein besondere Verdienste erworben hat und/oder an der Arbeit des Wissenschaftlichen Beirats teilnimmt oder sich auf kultureller und wissenschaftlicher Ebene hervorgetan hat, wird auf Vorschlag des Vorstandes durch Beschluss der Generalversammlung ernannt und hat keinen Anspruch auf die Zahlung eines Aufnahme- oder Mitgliedsbeitrags.
Sie nehmen an der Generalversammlung teil, haben jedoch kein Stimmrecht
(Art. 3 der Satzung)
Ehrenmitglieder
Natürliche oder juristische Personen, öffentlich oder privat, die an Vereinsprojekten teilnehmen, die die Aufwertung und Entwicklung, einschließlich der kommerziellen Entwicklung, der Kulturroute „Via Querinissima“ fördern und dazu beitragen
Obwohl sie in der Generalversammlung kein Stimmrecht haben, können sie gemäß den in der Allgemeinen Geschäftsordnung des Vereins festgelegten Verfahren Ideen und Projekte vorschlagen.
(Art. 3 der Satzung)